Steht für einen bereits komplett angenommenen Funkauftrag kein weiteres Fahrzeug als Ersatz zur Verfügung, kann der Auftrag nach der vollständigen Annahme nicht nachträglich zurückgegeben werden.
Das System prüft dabei im Moment des Rückgabeversuches, ob der Auftrag alternativ einem anderen Fahrzeug angeboten werden kann. Sollte kein weiteres Fahrzeug für diesen Auftrag zur Verfügung stehen (und nur in diesem Fall!), erscheint die Displaymeldung “Rückgabe nicht möglich”. Dem Kunden musste sonst abgesagt werden. Eine Ablehnung des Auftrags bei erster Anzeige des sogenannten Auftragsheaders (Vorankündigung) ist möglich.
Die Entscheidung, ob ein Auftrag gefahren wird oder nicht, sollte grundsätzlich vor Aufnahme des Auftrags erfolgen. Die Vorankündigung wird extra dafür gemacht, um die Entscheidung treffen zu können.
Nach erfolgter Annahme des Auftrags durch einen FahrerIn werden dem betreffenden Kunden darüber hinaus über Benachrichtigungssysteme SMS, automatische Ansagen oder im iPhone-App die Konzessionsnummer und die ungefähre Ankunftszeit des vermittelten Fahrzeugs mitgeteilt. Durch die nachträglichen Rückgaben würden diese Informationen zu falschen Zusagen werden, die Kunden verprellen.
Zur Erhaltung und zum weiteren Ausbau des guten Auftragsvolumens ist diese neue Verfahrensweise unumgänglich, wir bitten um Verständnis.
das ist im grunde genommen ja klar, nur sollten die damen und herren der vermittlung auch genau überlegen was sie bei der vorankündigung reinschreiben, halbe sachen sind einfach nicht ok